Lebenshilfe unterstützt Forderung nach Bundesrahmengesetz für Kindergärten
Vorstoß in Richtung Chancengleichheit für Kinder mit Behinderungen
Die gestrige Forderung von Staatssekretärin Christine Marek, ein Bundesrahmengesetz für die Kindergärten sowie einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren einzuführen, ist für die Lebenshilfe Österreich ein richtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit für Kinder mit Behinderungen.
„Knackpunkt wird allerdings sein, die Blockadehaltung der Länder aufzubrechen. Wenn es – was ich sehr begrüßen würde- zur Debatte eines Bundesrahmengesetzes kommt, ist es wichtig, dass von vorneherein die Behindertenorganisationen einbezogen werden“, betont Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber und beruft sich auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Diese sieht die Einbindung der Interessenvertretungen in den Gestaltungsprozess von Gesetzen vor, die Menschen mit Behinderungen betreffen.
Weber verweist ebenfalls auf die noch unrealisierte Ankündigung von Marek, eine Arbeitsgruppe zum verpflichtenden Kindergartenjahr einzuberufen. „Über eine erste informelle Besprechung hinaus ist hier noch nichts passiert“, stellt Weber mit Bedauern fest und appelliert an die VertreterInnen in den Ländern, dem Ruf nach bundesweiten einheitlichen Regelungen von Mindeststandards zum Wohle aller Kindergartenkinder zu folgen.
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