Schadenersatzrecht: Intention ist gut, zentrale Punkte bleiben unberührt
Weber: Vorurteile überwinden und Leben mit Behinderung als lebenswert begreifen
„Das Signal ist eindeutig: behindertes Leben ist kein Schadensfall. Aber mit dem Gesetzesentwurf wird nur oberflächliche Kosmetik betrieben. Dahinter liegt eine zutiefst unbefriedigende Situation, die es unmöglich macht, ein Leben mit Behinderung als lebenswert zu begreifen“, erläutert Lebenshilfe-Präsident Univ.-Prof. Dr. Germain Weber die Stellungnahme der Lebenshilfe Österreich zum vorgelegten Schadenersatzrechts-Änderungsgesetz von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner.
Im Zentrum der Kritik der Lebenshilfe steht das von Leid und Belastungen geprägte Bild von behinderten Menschen und ihren Familien. „Das Gesetz zementiert diese falschen Vorurteile, weil die Aufmerksamkeit auf dem Schadenersatzrecht liegt. Aber die OGH-Urteile zum „Kind als Schaden“ sind nur ein kleiner Teil des großen Ganzen“ kritisiert Weber und bezieht sich auf den negativen Beigeschmack, der einer „Behinderung oder Beeinträchtigung“ anhaftet.
Weber spricht sich für ein umfassendes Maßnahmenpaket aus, das im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Behinderung geschnürt werden soll. Um das komplexe Thema „Behinderung“ den Abgeordneten besser verständlich zu machen, plädiert die Lebenshilfe auf die Abhaltung einer parlamentarischen Enquete. Gleichzeitig fordert die Lebenshilfe die Regierung auf, ein deutliches politisches Zeichen zur Entstigmatisierung von Behinderung zu setzen und die Embryopathische Indikation abzuschaffen (§ 97 Abs. 1 Ziffer 2 zweiter Fall des Strafgesetzbuch).
„Bevor eine Änderung im Schadenersatzrecht angedacht werden kann, sind die Lebensbedingungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Familien zu optimieren“, so Weber. Konkret fordert die Lebenshilfe, Rechtsansprüche auf finanzielle und gemeindenahe Unterstützungsleistungen zu verankern, die von der öffentlichen Hand – also der Solidargemeinschaft - zu tragen sind. Als Beispiel nennt Weber individuelle Unterstützung, damit Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung ihren Alltag selbst bestimmen können. Weber: „Wir plädieren für einen Rechtsanspruch für Unterstützungsleistungen und bedarfsgerechte finanzielle Absicherung. Damit soll der behinderungsbedingte Mehraufwand der Eltern behinderter Kinder abgefedert werden. Diese Maßnahmen sind im Rahmen des Nationalen Aktionsplans für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.“
„Wir betrachten die Gesetzesinitiative als Chance, um eine Diskussion über „Behinderung“ zu entfachen und empfehlen dazu eine parlamentarische Enquete“, erklärt Weber weiter: „Die soziale Dimension von Behinderung wurde bis jetzt noch nicht ausreichend behandelt. Ausgrenzung basiert nach wie vor auf Vorurteilen und falschen Annahmen. Wir wollen mit der Diskussion dem gemeinsamen Leben von behinderten und nicht-behinderten Menschen, also der Inklusion, mehr Raum geben.“
Abschaffung der Embryopathischen Indikation (§ 97 Abs. 1 Ziffer 2 zweiter Fall Strafgesetzbuch)
Nach Meinung der Lebenshilfe entsteht bereits bei den Untersuchungen vor der Geburt eines Kindes ein von Unsicherheit und Angst geprägtes Bild von Behinderung. Die Eltern stehen oft unter dem Druck, alle Untersuchungsmethoden in Anspruch zu nehmen, um jedes nur erdenkliche Risiko einer Beeinträchtigung ihres Kindes auszuschalten. Die Folge dieser Verunsicherung ist nicht selten Abtreibungen von Kindern, die womöglich irrtümlich als beeinträchtigt eingestuft wurden.
Die Lebenshilfe fordert eine psychosoziale Schwangerschaftsberatung, die an die vorgeburtlichen Untersuchungen gekoppelt ist. Diese Beratung soll unabhängig, umfassend, qualifiziert und rechtzeitig stattfinden. Vor allem soll sie die werdenden Eltern bei deren Entscheidungsfindung unterstützen. Eine Kernforderung der Lebenshilfe ist die Abschaffung der Embryopathischen Indikation, die „bei Gefahr einer schweren körperlichen oder geistigen Schädigung“ eine Tötung des Fötus bis unmittelbar vor der Geburt vorsieht. (§ 97 Abs. 1 Ziffer 2 zweiter Fall des Strafgesetzbuches). „Wir fordern die österreichische Regierung auf, mit der Abschaffung der Embryopathischen oder Eugenischen Indikation ein deutliches Zeichen zu setzen, wie es in Deutschland schon 1995 geschehen ist“, so Weber abschließend.
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