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Teilhabe

Barrierefreiheit und gleichberechtigte Teilhabe aller Bürger ist in allen Bereichen einer Politik für eine inklusive Gesellschaft zu verankern.

Was bedeutet Teilhabe?

Das Zusammenspiel von Inklusion und Teilhabe bedeutet für einen Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung zum Beispiel, dass ihm die Gesellschaft selbstverständlicherweise die Möglichkeit gibt, als Kind in einen inklusiven Kindergarten zu gehen. Anschließend eine Regelschule zu besuchen - und wie andere SchülerInnen auch - das Recht zu haben, die gesamte Schulzeit ein inklusives Bildungsangebot genießen zu dürfen - auch in der zweiten Sekundarstufe.

Nach Verlassen der Schule sollte unabhängig von der Beeinträchtigung ein Arbeitsplatz gefunden werden, der den Fähigkeiten und Interessen der Person entspricht. Es sollten Wohnmöglichkeiten zur Auswahl stehen, die sich in der Gemeinde befinden und den Ansprüchen eines inklusiven Lebens genügen: Kleine Wohneinheiten, in denen ein individuelles und flexibles Leben möglich ist. Zudem steht der Person auch nach der Schule Bildungsmöglichkeiten offen. Auch hier ohne Ausgrenzung in Lerngruppen, die "nur" für Menschen mit intellektueller Beeinträchtigung gestaltet sind.


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