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InklusionNewsPolitik und Recht

COVID-19: Menschen mit Behinderungen

Von Mag. Albert Brandstätter 9. April 2020 Keine Kommentare
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COVID-19: Menschen mit Behinderungen

Von 9. April 2020 Keine Kommentare

Partizipation – Beteiligung – Sicherstellung

Partizipation, Beteiligung und Sicherstellung sind die Grundprinzipien, die in der Krise für Menschen mit Behinderungen und ihre Vertretungsorganisationen gelten müssen. Das wird in der UNBRK Artikel 11 sehr deutlich gesagt. Die gemeinsame Presseerklärung vom Anfang dieser Woche formuliert  es sehr deutlich: „Partizipation ist die einzige Möglichkeit, um alle Menschen gut durch die COVID-19 Pandemie zu bekommen. Die Nachrichten, die der Österreichische Behindertenrat von den Mitgliedsorganisationen, Stakeholdern und Einzelpersonen bekommen, sind zum Teil sehr besorgniserregend. Es fehlt an Schutzausrüstungen, es fehlt an barrierefreien Angeboten, es fehlt an finanzieller Sicherheit für viele Organisationen und es herrscht Chaos – die Bundesländer agieren sehr unterschiedlich. Die Arbeit der Interessenvertretung für Menschen mit Behinderungen war noch nie schwieriger. … . Sie sind einfach die Letzten, an die gedacht wird, weil sie in den uns jetzt leitenden Gremien, Krisenstäben, Expert*innenrunden fehlen. … Daher fordern wir dringend, dass Vertreter*innen von Behindertenorganisationen in den nationalen Krisenstab und in die Landes-Krisenstäbe mit einbezogen oder zumindest regelmäßig zugezogen werden.“

Nun gibt es allerdings auch sehr positive Beispiele: Wir werden teilweise sehr gut gehört – von Behindertensprecher*innen, Verantwortlichen im Sozialministerium, in einigen Ländern, wo besonders Kärnten und Steiermark hervorzuheben sind. Das Gesetz für den Sonderurlaub wurde umgehend repariert– um nur einiges zu nennen.

Finanzielle Sicherheit und Unterstützung für Träger
Aus Sicht der Dienstleistungen ist prinzipiell wichtig: Kein Träger soll an Corona-Krise verlieren oder gewinnen. Wichtig ist hier vor allem, dass die Träger die Sicherheit haben, am Ende der Krise keine Verluste zu fahren, sondern dass sie durchfinanziert werden (Best Practice Beispiele sind hier Kärnten oder die Steiermark). Wir sehen es sehr kritisch, dass es Tendenzen gibt, dass Länder auf Rücken der Träger Budgets entlasten.

Weiters sollen Träger aber auch nicht mit zusätzlichem Verwaltungsaufwand bürokratisch belastet werden (Zusatzanträge etc.): Hier brauchen wir alle Ressourcen für die Begleitung der uns anvertrauten Menschen!

Schutzausrüstungen sind nur sehr mangelhaft in den Einrichtungen vorhanden. Auch bei vorbereiteten Quarantänestationen werden von einigen Ländern Schutzausrüstungen zurückgehalten und sollen erst im Akutfall geliefert werden. Hier ist es ganz wichtig, dass es in allen Einrichtungen zumindest eine Basisausrüstung gibt und v.a. in ausreichender Menge Schutzmasken bzw. Mund-Nasenschutz vorhanden ist. Das ist eine Versorgungsverantwortung der Länder!

Testungen werden häufig nur selten bei Menschen mit Behinderungen durchgeführt – teilweise mit sehr hohen Wartezeiten. Da ist Salzburg ein gutes Beispiel: hier haben Menschen mit Behinderungen oberste Priorität bei Testergebnissen; die Lebenshilfe hat hier eine Mitarbeiterin, die laufend testet und vorgereiht Infos durch die Behörde erhält.

Besonders bedrückend scheint uns, dass Menschen mit Behinderungen in der Öffentlichkeit unsichtbar sind. Die Sichtbarkeit in den Medien ist äußerst gering, verglichen mit anderen Bevölkerungsgruppen.

Diese Unsichtbarkeit manifestiert sich jedoch nicht nur in den Medien, sondern auch in der mangelnden Einbeziehung in die Krisenstäbe bzw in der mangelnden Versorgung mit Schutzmaterial oder Problemen bei Testungen.

Dazu kommt noch der Aspekt der Volksgesundheit: Senioren in Heimen, aber auch Mensch en mit Behinderungen scheinen ein wichtiger Infektionsherd zu sein. Hier ist ein klares Vorgehen aller Länder gefordert – besondere Einrichtungen für diese Bevölkerungsgruppen (in Salzburg geplant) einzurichten oder jedenfalls prioritäre Behandlung zuzusichern – auch der Menschen mit Behinderungen! Und vor allem: Die Krankenversorgung hat den Grundsätzen der Chancengleichheit und bestmöglichen medizinischen Versorgung zu entsprechen.

Hierzu mehr im Artikel von Carina Pimpel: https://www.lebenshilfe.at/krankenversorgung-von-menschen-mit-behinderungen-in-zeiten-des-covid-19/ 

 

 

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AutorMag. Albert Brandstätter

Generalsekretär

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