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InklusionNewsPolitik und Recht

Forderungen an die neuen Parlamentsparteien übermittelt!

Von 13. November 2017 Keine Kommentare
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Forderungen an die neuen Parlamentsparteien übermittelt!

Von 13. November 2017 Keine Kommentare

Wir haben die Parteien der neuen Regierungsperiode über die Forderungen von Menschen mit Behinderungen informiert!
Ende Oktober erging ein Brief samt Forderungskatalog an die Parteivorsitzenden.

Was wollen wir von der künftigen Bundesregierung?

Neue Bundesregierung: UN-Behindertenrechtskonvention ist Pflicht

Lebenshilfe fordert Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und des Nationalen Aktionsplans und präsentiert Forderungen von Menschen mit Behinderungen an die neue Bundesregierung

„Die Lebenshilfe als Interessenvertretung von Menschen mit intellektuellen Behinderungen erwartet von der kommenden österreichischen Bundesregierung sowie dem Parlament, dass die Verpflichtungen ernst genommen werden, die Österreich durch die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention eingegangen ist. Dies bedeutet, dass die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2012 bis 2020 auch in der kommenden Legislaturperiode zügig, konkret, verbindlich und messbar umgesetzt werden. Darüber hinaus ist es wichtig, konkrete Schritte in Richtung Evaluierung und Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans ab 2020 zu setzen“, so Präsident der Lebenshilfe Österreich Germain Weber.

Rechtsanspruch gegen Diskriminierung für Menschen mit Behinderungen
„Frauen und Männer mit Behinderungen sollen in ganz Österreich die gleichen Chancen vorfinden und in allen Lebensbereichen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen. Sie sollen darauf einen individuellen Rechtsanspruch haben, der nicht durch budgetäre Rahmenbedingungen behindert werden darf. Es darf nicht sein, dass die Menschenrechte in Österreich für Menschen mit Behinderungen keine Gültigkeit haben“, untermauert Präsident Weber.

Individuelle Unterstützungsleistungen: Inklusionsfonds als Finanzierungsmöglichkeit
Um die Finanzierung für individuell passende Leistungen zu erleichtern, treten wir entschieden für einen Inklusionsfonds, den Bund und Länder speisen, ein. So kann die individuell notwendige Unterstützung für Frauen und Männer mit Behinderungen unkompliziert möglich gemacht werden und scheitert nicht an unüberwindlichen föderalen Hindernissen.

Inklusive Bildung: Stufenplan und Vereinbarung zwischen Bund und Ländern
Die Lebenshilfe Österreich fordert die Abgeordneten des  Nationalrats und die neue österreichische Bundesregierung auf, inklusive Bildung auf allen Ebenen konkret und zügig umzusetzen. Dieses Ziel sehen wir erreicht, wenn der Bund und die Länder eine Vereinbarung abschließen und sich gegenseitig in einem Stufenplan verpflichten, inklusive Bildung von den Angeboten für Kleinkinder bis zur universitären Ausbildung und der allgemeinen Erwachsenenbildung bis 2023 umzusetzen. Verpflichtende Bildungsangebote schließen immer auch Menschen mit intellektuellen Behinderungen ein. Es verstößt gegen die Menschenrechte, Personen auf Grund von Barrieren von Bildung auszuschließen. Daher soll auch für den verpflichtenden Kindergartenbesuch die Ausnahmeregelung für Mädchen und Buben mit Behinderungen gestrichen werden“, so Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich Albert Brandstätter, und weiter: „Die Ausbildungspflicht soll für alle gelten. Keine Ausbildungsinstitution darf eine junge Frau oder einen jungen Mann mit Behinderungen unter dem Vorwand der geminderten Arbeitsfähigkeit ausschließen.“

Raus aus den Werkstätten: reguläre Arbeitsverhältnisse und durchlässiger Arbeitsmarkt
Die Lebenshilfe tritt für einen offenen und inklusiven Arbeitsmarkt ein. Mögliche Übergänge zwischen Tagesstrukturen und Werkstätten und dem allgemeinen Arbeitsmarkt sollen dabei flexibel und in alle Richtungen durchlässig gestaltet werden. Kombinationen der Nutzung von Tagesstrukturen und Arbeit in Wirtschaftsbetrieben sollen möglich  sein. Menschen in Tages- und Beschäftigungsstrukturen sollen arbeits- und sozialversicherungsrechtlich mit allen anderen gleichgestellt werden.

Individuelle Unterstützungsleistungen: Persönliche Assistenz und Persönliches Budget
Die Lebenshilfe fordert Rechtsansprüche auf qualifizierte Persönliche Assistenz sowie auf personenzentrierte Unterstützung für alle Menschen mit Behinderungen unabhängig vom Ausmaß und von der Art der Beeinträchtigung. Persönliche Assistenz und Persönliches Budget sollen österreichweit gesetzlich verankert und angeboten werden.

Barrierefreier Zugang zum Gesundheitswesen für Menschen mit intellektuellen Behinderungen
Alle Menschen mit Behinderungen sollen einen  uneingeschränkten, barrierefreien und gemeindenahen Zugang zu allen Leistungen der Gesundheitsdienste und -versorgung sowie der gesetzlichen Sozialversicherung  vorfinden. Die Kompetenz der Gesundheitsdienste gegenüber Menschen mit Behinderungen ist sicherzustellen. Dies alles soll in besonderem Maße auch für Menschen mit intellektuellen Behinderungen und für Menschen mit komplexem Unterstützungsbedarf und herausfordernden Verhaltensweisen gelten.

Download aller Forderungen: lebenshilfe.at/downloads

Beispiel-Brief an die Neue Volkspartei

 

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