Menschen mit und ohne Behinderungen arbeiten zusammen in einem Unternehmen.


Neu Denken:
In unserem Bild von der Zukunft kann jeder Mensch arbeiten wo und was er will.
Jedem stehen verschiedene Möglichkeiten offen. Es müssen nicht immer die klassischen Berufe sein – man kann auch ein ganz neues Berufsfeld erfinden.
..nehmen wir zum Beispiel Michael. Er ist taub und blind, hat eine Behinderung.
Eine selbstbestimmte Zukunft nicht vorstellbar.
Bis er mit einem Unterstützerkreis seine Stärken herausfindet…
Das Ergebnis:
Michael ist wie geboren für das Umfeld auf einem Bauernhof!
Die Suche begann und Michael fand einen Bauernhof, auf dem er arbeiten konnte: eien Museums-Bauernhof mitten in der Stadt.
Michael hatte seinen ersten Job: Er sammelt die Eier von den Hühner ein.
Der Bauer hatte zuerst nicht daran gedacht, jemanden zum Eiersammeln einzustellen.
Doch jetzt ist er sehr froh, dass Michael am Bauernhof arbeitet. Er spart nun Zeit und kann andere Arbeiten machen.
Umdenken und glücklich werden!
Lohn statt Taschengeld
Viele Menschen mit intellektuellen Behinderungen arbeiten in eine Werkstätte.
Meistens arbeiten sie ihr ganzes Arbeitsleben dort.
Diese Arbeit ist keine Erwerbsarbeit. Das bedeutet:
- Sie haben keinen Anspruch auf Lohn.
- Sie sind nicht kranken- oder unfall-versichert.
- Sie haben keinen Anspruch auf eine Pension.
Arbeit und gerechte Entlohnung sind ein Menschenrecht
In der UN-Konvention steht, dass jeder Mensch ein Recht auf Arbeit hat.
Das heißt auch, dass jeder einen Lohn bekommen soll. Damit er die Kosten in seinem Leben selber bezahlen kann.
Die Lebenshilfe Österreich fordert für Menschen mit intellektuellen Behinderungen, die in einer Werkstätte arbeiten:
- Gerechten Lohn
- Kranken-, Unfall und Pensionsversicherung
Unser Vorschlag: Anhebung der AusgleichstaxeDamit jeder Mensch einen Beruf ausüben kann, muss der Arbeitsmarkt inklusiv sein.
Doch dies ist zurzeit nicht der Fall.
Es gibt in Österreich ein Gesetz in dem steht, dass Unternehmen auch Menschen mit Behinderungen einstellen müssen. Wenn Unternehmen keine Menschen mit Behinderungen einstellen, müssen sie stattdessen Geld zahlen. Dieses Geld nennt man „Ausgleichs-Taxe“.
Die „Ausgleichs-Taxe“ ist aber nicht sehr hoch. Deshalb zahlen viele Unternehmen lieber dieses Geld und stellen keine Menschen mit Behinderungen ein.
Dieses Geld muss deutlich erhöht werden!
Zusätzlich muss es in ganz Österreich Arbeitsassistenz geben. Die Arbeitsassistenz unterstützt Menschen mit Behinderungen im Berufsleben.
Egal wo sie arbeiten: Menschen mit intellektuellen Behinderungen brauchen einen eigenen Schutz aus der Sozial-Versicherung. Sie sollen kranken-, unfall- und pensionsversichert sein.
Derzeit sind viele Menschen mit intelektuellen Behinderungen von normalen Arbeitsverhältnissen ausgeschlossen. Es soll neue gesetzliche Regelungen geben, die sich nach den Möglichkeiten der betroffenen Personen richten.
Sechs Schritte zu inklusiver Arbeit
1. Inklusive Arbeitsverhältnisse schaffen
Alle Betriebe und Firmen sollten grundsätzlich Arbeitsplätze anbieten, an denen Menschen mit und ohne Behinderungen arbeiten können. Auch Menschen mit schweren Behinderungen sollen am Arbeitsleben teilhaben können.
Damit die Betriebe und Firmen dies Möglichkeit schaffen können, sollen sie Hilfestellungen erhalten. Außerdem muss es Unterstützungs-Angebote für die Menschen mit Behinderungen geben, zum Beispiel unterstützte Beschäftigung, persönliche Assistenz.
2. Tages- und Beschäftigungs-strukturen neu ausrichten
Wir werden immer noch verschiedene Tages- und Beschäftigungs-strukturen brauchen.
Zum Beispiel: Für den Übergang von alten in das neue System.
Oder, wenn Menschen im alten System bleiben wollen.
Aber es soll trotzdem ein ganz neues System geben.
Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr Nutzerinnen und Nutzer von „Werkstätten“ sein. Sie sollen Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer werden. Damit sie auch ein Recht auf Lohn und Sozial-Versicherung haben.
Die neuen Arbeitsplätze sollen in sozialwirtschaftlichen Betrieben sein. Diese Betriebe sollen ein Teil des Arbeitsmarkes sein.
Für dieses Ziel braucht es Grundlagen und Absicherung.
Diese werden in den nächsten Schritten beschrieben.
3. Einkommen und Absicherungen von Menschen mit Behinderungen sichern
Jeder Mensch muss ein Recht auf Lohn und Sozial-Versicherung haben oder durch eine Mindestsicherung in geeigneter Höhe abgesichert sein.
Das kann nur gelingen, wenn es Unterstützungs-Angebote gibt.
Außerdem soll über die Arbeitsfähigkeit bei jeder Person einzeln entschieden werden.
4. Einstufung von Menschen mit Behinderungen neu gestalten
Bei der Einstufung wird festgelegt, in welchem Ausmaß Menschen mit Behinderungen arbeitsfähig sind. Derzeit wird dabei aus medizinischer Sicht beurteilt, was eine Person kann oder nicht kann. Viele Menschen mit Behinderungen sind durch diese Beurteilung vom normalen Arbeitsleben ausgeschlossen.
Ein anderer – besserer – Weg wäre, jeden einzelnen Menschen so zu unterstützten, dass er am Arbeitsleben teilhaben kann.
Die Einstufung muss daher verändert werden. Es soll der ganze Mensch mit all seinen Fähigkeiten beurteilt werden. Daran müssen neben medizinischen Expertinnen und Experten auch andere Personen mitwirken.
5. Einheitliche Förder-Schiene schaffen
Bund und Länder sollen eine gemeinsame Anlaufstelle für Förderungen schaffen.
Es soll die gleichen Möglichkeiten für alle geben – egal in welchen Bundesland sie leben.
Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei der Regelung der Invaliditäts-Pension muss beseitigt werden: Die Beitragszeiten für die Pflicht-Versicherung sollen von bisher 10 auf 5 Jahre reduziert werden.
Alle diese Schritte können verwirklicht werden. Die Lebenshilfe lädt alle Interessierten zur Diskussion und Zusammenarbeit ein.
Daten und Fakten
- Derzeit leben ungefähr 85.000 Menschen mit intellektuellen Behinderungen in Österreich.
- Es gibt kaum Daten über die Arbeits-Situation von Menschen mit Behinderungen. Vor allem nicht von Menschen mit intellektuellen Behinderungen.
- Ungefähr 20.000 Menschen mit intellektuellen Behinderungen arbeiten in Tages-Strukturen, zum Beispiel in Beschäftigungs-Therapien in Werkstätten.
- In allen Bereichen des normalen Arbeitsmarktes arbeiten nur wenig Menschen mit intellektuellen Behinderungen.
- Tätigkeiten in Tages-Strukturen gelten nicht als Erwerbsarbeit. Personen, die in Tages-Strukturen arbeiten, erhalten keinen Lohn. Sie erhalten nur Taschengeld. Das durchschnittliche monatliche Taschengeld liegt bei 54 Euro.
- Personen, die in Tages-Strukturen arbeiten, sind auch nicht arbeitslosen-versichert.