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Stellungnahme an den Nationalrat: Recht auf Bildung für ALLE Kinder

Von 15. Dezember 2022 Keine Kommentare
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Stellungnahme an den Nationalrat: Recht auf Bildung für ALLE Kinder

Von 15. Dezember 2022 Keine Kommentare

Recht auf ein 11. und 12. Schuljahr für Kinder mit Behinderungen

Seit 2008 ist in Österreich die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft und fordert gemäß Artikel 24 ein inklusives Bildungssystem, sowie die Möglichkeit des lebenslangen Lernens. Dazu gehört auch, dass angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden, um als Mensch mit Behinderung lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen erwerben zu können.  

Genau diese lebenswichtige Art des Lernens braucht bei Menschen mit Behinderungen unterschiedlich lange. Dabei ist es unumgänglich, dass dieser Prozess nicht durch eine Lücke im Gesetz gestört und unter Umständen sogar abgebrochen wird.  

Die Änderung des Schulunterrichtsgesetzes (SchUG) ist notwendig, damit Kinder mit Sonderpädagogischen Förderbedarf (SPF) entsprechend ihres individuellen Entwicklungsbedarfs beschult werden können. Die Forschung zeigt, dass sich Kinder und Jugendliche mit Behinderungen langsamer entwickeln, weshalb ihnen ein längerer Zugang zum Bildungssystem zu sichern ist. 

Nur so kann ein entwicklungsgerechter Input gewährleistet werden. Daher ist ein Rechtsanspruch auf ein 11. und 12. Schuljahr unerlässlich. Zudem ist die derzeitige Situation im Vergleich zu Kindern ohne Behinderung diskriminierend. Im Rahmen dessen, fordern wir auch die verstärkte Ausbildung von Fachkräften im Bereich der Inklusionspädagogik. Je länger ein Kind mit Behinderung im Schulsystem bleiben kann, desto besser sind für diesen Mensch die Zugangschancen zum späteren Arbeitsmarkt und damit steigt die Inklusion in der Gesellschaft. 

Daher unterstützen wir die Petition und ersuchen den Nationalrat um Anpassung des SchUG.

Hier geht’s zur Petition.

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