Beiräte

Die drei Beiräte beraten die Lebenshilfe Österreich bei Entscheidungen.

Aus jedem Bundesland sind zwei Vertreterinnen und Vertreter in den Beiräten.

(Es gibt keine Lebenshilfe in Burgenland. Deswegen gibt es auch keine Vertreterinnen und Vertreter aus dem Burgenland.)

  • Selbstvertretungs-Beirat: Hier beraten die Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter ihre Themen und Anliegen aus der Sicht der Selbstvertretung.
  • Angehörigen-Beirat: Hier beraten Angehörige von Menschen mit Behinderungen ihre Themen und Anliegen aus der Sicht von Angehörigen.
  • Geschäftsführungs-Beirat: Hier beraten die Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer der Landes-Organisationen und der Generalsekretär der Bundes-Geschäftsstelle ihre Themen und Anliegen.
Selbstvertretungs-Beirat

Selbstvertretungs-Beirat

Geschäftsführungs-Beirat

Geschäftsführungs-Beirat