Interessenvertretung

Menschen mit intelletuellen Behinderungen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Forderungen

50 Jahre gegen Barrieren

Unsere Aufgaben:

Menschen mit intellektuellen Behinderungen stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.

Ihr Leben, ihre Rechte, ihre Interessen beschäftigen uns jeden Tag.

  • Wir verhandeln mit Politiker und Politikerinnen über wichtige Gesetzes-Beschlüsse.
  • Wir informieren die Öffentlichkeit über die Situation von Menschen mit Behinderungen in Österreich.
  • Wir veranstalten Tagungen, bei denen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vernetzen können.
  • Wir arbeiten mit Selbstvertretungs-Organisationen und anderen Interessensgruppen zusammen.
  • Mit unserer Arbeit wollen wir erreichen, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten haben. Alle Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Die Aufgaben-Bereiche der Lebenshilfe Österreich sind:

  • Inklusions-Politik und Innovation
  • Öffentlichkeits-Arbeit und Kommunikation
  • Veranstaltungen und Vernetzung
  • Unterstützung der Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter
  • Mitarbeit bei Projekten / EU-Projekte

Stellungnahmen zu Gesetzen

Viele Gesetze regeln das Leben von Menschen mit Behinderungen. Wir prüfen diese Gesetze.

Wenn neue Gesetze in das Leben von Menschen mit Behinderungen eingreifen, nehmen wir dazu Stellung.

Wir schauen, ob die Regelungen gut sind. Und wir prüfen, ob die Regelungen Nachteile bringen. Wir machen Vorschläge zur Verbesserung.

Wenn es sein muss, machen wir Druck auf die Politikerinnen und Politiker.

Die Lebenshilfe fordert, dass bei der Enstehung von neuen Gesetzen Selbstvertreterinnen und Selbstvertreter mitsprechen können

Unsere Themen

Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Teilhabe…

Menschen mit Behinderungen sollen die Möglichkeit haben, aus verschiedenen Angeboten das auszuwählen, was ihnen am besten gefällt. Alle Menschen sollen ein selbstbestimmtes Leben führen können. Jeder soll dort unterstützt werden, wo er Unterstützung  braucht.

Die Lebenshilfe setzt sich dafür ein, dass alle Menschen in unserer Gesellschaft die gleichen Möglichkeiten haben

  • Bei der Ausbildung und bei der Weiterbildung
  • Am Arbeitsplatz
  • Beim Wohnen
  • In der Freizeit
  • Mit Persönlicher Assistenz. Oder durch andere Angebote, bei denen die Person im Mittelpunkt steht.
  • Mit Unterstützerinnen und Unterstützern, die sich für Menschen mit Behinderungen einsetzen

Dialogpapiere

Der gemeinsame Dialog führt uns zum Ziel!

Unsere Forderungen haben wir in Dialogpapieren festgehalten.

Ein Dialog ist ein Austausch mit anderen Menschen.

Die Lebenshilfe Österreich möchte sich mit möglichst vielen Menschen austauschen. Jeder hat eine Meinung und kann sie sagen. Einer lernt den anderen verstehen. Man sucht ein gemeinsames Ergebnis.

Im Dialogpapier halten wir die Ergebnisse fest. Die Lebenshilfe vermittelt mit den Dialogpapieren ihre Botschaften.

Die Lebenshilfe gibt ihre Dialogpapiere alle Interessierten weiter, zum Beispiel an Partnerinnen und Partnern aus anderen Organisationen, oder an Politikerinnen und Politiker.

Diese Dialogpapiere gibt es schon:

  • Selbstbestimmt Wohnen
  • Persönliche Assistenz
  • Alter
  • Inklusive Schule

Wenn Sie mehr darüber lesen wollen, können sie die Texte runterladen.

Forderungen und Dialogpapiere

UN-Behindertenrechtskonvention

UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Gleichberechtiung muss selbstverständlich sein.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen macht alle Menschen mit Behinderungen zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürger.

Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Vertrag, der in vielen Länder der Welt gilt.
Dieser Vertrag regelt, wie Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt leben können.
Er behandelt alle Lebenbereiche, zum Beispiel Bildung, Arbeit oder Freizeit.
In Österreich gilt die UN-Konvention seit Oktober 2008.

Institutionen und Politik arbeiten daran, dass die Konvention umgesetzt wird.
Auch die Lebenshilfe Österreich arbeitet mit. Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen sind in die Arbeit einbezogen.

In Österreich soll dieses Gesetz in allen Bundesländern und in allen Gemeinden erfüllt werden.
Menschen mit Behinderungen sollen ihre Interessen selbst vertreten können.
Selbstvertretergruppen spielen dabei eine wichtige Rolle.

Es gibt Personen die kontrollieren, ob die Regeln der UN-Konvention eingehalten werden.
Diese Gruppe von Personen nennt man Monitoring-Ausschuss.

Haben Sie eine Situationen erlebt, in der Ihre Rechte verletzt wurden?
Dann können Sie dem Monitoring-Ausschuss eine E-Mail schreiben:
buero.monitoringausschuss@bmask.gv.at.

Zur UN-Behindertenrechtskonvention

Monitoring-Ausschuss

Es gibt ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Einhaltung der UN-Konvention überprüft. Dieses nennt sich Monitoring-Ausschuss.

Wenn Sie sich in einem Menschenrecht verletzt fühlen, können Sie sich direkt an den Monitoring-Ausschuss wenden und Beschwerde einlegen. Dazu schicken Sie einfach eine Email mit der Beschreibung des Vorfalls an buero.monitoringausschuss@bmask.gv.at.

„Menschen mit Behinderungenen sollen ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können und es soll ihnen die volle gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.“
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2020

Zum Monitoring-Ausschuss
Gegen Barrieren in Kopf und Alltag - Videospot

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50 Jahre Lebenshilfe Österreich