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InklusionPolitik und Recht

Mehr Teilhabe in Deutschland! Bundesteilhabegesetz verabschiedet

Von 12. Dezember 2016 Keine Kommentare
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Mehr Teilhabe in Deutschland! Bundesteilhabegesetz verabschiedet

Von 12. Dezember 2016 Keine Kommentare

lebenshilfe-deutschland_logo-und-claimBundesteilhabegesetz im deutschen Bundestag verabschiedet!

Am 1. Dezember, genau zwei Tage vor dem Welttag der Menschen mit Behinderung,  hat der Bundestag nach umfangreichen Beratungen und einem harten Ringen bis zum letzten Moment das Paket aus Bundesteilhabegesetz, Drittem Pflegestärkungsgesetz und Regelbedarfsermittlungsgesetz mit wichtigen Verbesserungen für Menschen mit Behinderung im Bundestag verabschiedet.

Unsere KollegInnen von der Lebenshilfe Deutschland berichten:

Am 16. Dezember wird der Bundesrat die Gesetze abschließend beraten. Die aktuellen Beschlussunterlagen sind hier abrufbar. Eine Einberufung des Vermittlungsausschusses wird aktuell nicht mehr erwartet.

Seit vor 10 Jahren die UN-Behindertenrechtskonvention in New York verabschiedet wurde, wird in Deutschland über die Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes diskutiert. Mit der nun verabschiedeten Fassung wurden nicht alle Hoffnungen auf ein solches Gesetz erfüllt, aber der Systemwandel zu einer personenzentrierten Eingliederungshilfe und zu Leistungen, die Schritt für Schritt aus der Sozialhilfe herausgeführt und zu echten Nachteilsausgleichen werden sollen, eingeleitet.

Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gab es viele Höhen und Tiefen, es gab gute und schlechte Regelungen und einige hätten sogar zu einer Verschlechterung im Verhältnis zur aktuellen Rechtslage geführt. Deswegen haben wir mit Ihnen zusammen diese starke und bemerkenswert erfolgreiche Kampagne #TeilhabeStattAusgrenzung  gestartet und bundesweit auf allen Ebenen, mit über 150.000 Unterstützern für Verbesserungen an den Entwürfen gestritten und letztendlich die Abgeordneten in vielen Punkten,  überzeugt.

Es war ein harter Kampf. Fünf Kernforderungen haben wir gestellt und Verbesserungen an allen fünf Punkten erreicht. Das ist Ihr Erfolg! Nur mit dem Nachdruck, den Ihre bundesweiten Aktivitäten und die zahlreichen Unterschriften auf die Abgeordneten ausgeübt haben, war es möglich, so viel zu erreichen.

Unerfüllt blieb die Forderung der Menschen mit Behinderung, endlich die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung, die in Wohnstätten leben, in der Pflegeversicherung aufzuheben und ihnen, wie allen anderen Versicherten auch, den Anspruch auf die vollen Leistungen zu gewähren. Es war sogar eine Ausweitung geplant, die aufgrund der Proteste nun teilweise zurückgenommen wurde. Hier wird die Lebenshilfe auch in der kommenden Legislaturperiode weiterstreiten.

Auch für die Einbeziehung aller Menschen mit Behinderung in die durch Werkstätten vermittelte Teilhabe am Arbeitsleben, werden wir uns weiter einsetzen. Daher verbinden wir mit der Freude über Erreichtes den Wunsch, dass wir uns als Lebenshilfe auch in Zukunft für Menschen mit Behinderung und ihre Familien in solch engagierter Gemeinsamkeit über alle Ebenen einsetzen. Denn nach der Verabschiedung ist vor der Umsetzung und Weiterentwicklung.

„Wir sind noch lange nicht am Ziel: Das Bundesteilhabegesetz kann nur der Anfang sein. Jetzt kommt es für uns als Lebenshilfe darauf an, die Umsetzung der Gesetze aufmerksam und kritisch zu begleiten – damit die Regelungen auch in der Praxis die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderung verbessern“, so Ulla Schmidt.

Weitere Informationen zum Bundesteilhabegesetz finden Sie auch künftig unter www.teilhabestattausgrenzung.de

Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Jeanne Nicklas-Faust                             Andreas Zobel
Bundesgeschäftsführerin                                      [email protected] 

Quelle: Lebenshilfe Deutschland

 

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