SDGs

Sustainable development goals

Nachhaltige Entwicklung und Inklusion

Die Vereinten Nationen haben 2015 die Agenda 2030 verabschiedet. Diese formuliert 17 Nachhaltigkeitsziele (sustainable development goals, kurz SDGs), untergliedert in 169 Unterziele, die für eine nachhaltige Entwicklung bis 2030 erreicht werden sollen. Das Verständnis von Nachhaltigkeit ist dabei ein ganzheitliches und bezieht neben ökologischer und ökonomischer Nachhaltigkeit auch den Aspekt der sozialen Nachhaltigkeit ein. Die Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen, so auch Österreich, haben sich mit Anerkennung der Agenda 2030 zu deren Umsetzung verpflichtet.

Inklusion und SDGs

Aus der inklusionspolitischen Perspektive sind dabei insbesondere folgende SDGs von Bedeutung:

Ziel 3: Gesundheit & Wohlergehen Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern. Dies umfasst neben einer allgemeinen Gesundheitsvorsorge für alle (Unterziel 3.8)  auch die Förderung von psychischer Gesundheit und Wohlergehen (Unterziel 3.4) und den Zugang zu sexual- und reproduktionsmedizinischer Versorgung inkl. Aufklärung für alle (Unterziel 3.5).

Ziel 4: Hochwertige Bildung Inklusive, gleichberechtige und hochwertige Bildung gewährleisten und lebenslanges Lernen für alle fördern, nicht nur in der Grundschule, sondern auch in der vorschulischen (Unterziel 4.2) und weiterführenden Bildung einschließlich der universitären Bildung (Unterziel 4.3). Bildungseinrichtungen sollen so gestalten werden, dass sie für alle zugänglich sind. Geschlechtsspezifische Bildungsunterschiede sollen reduziert werden und Bildung aller Ausbildungsebenen allen zugänglich gemacht werden (Unterziele 4.1 und 4.5)

Ziel 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum Dauerhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern. Der Anteil Menschen ohne Schul- oder Berufsausbildung soll deutlich reduziert werden (Unterziel 8.6). Es wird gefordert, dass alle Menschen einer menschenwürdigen Arbeit nachgehen können (Unterziel 8.5), gleichzeitig sollen die Arbeitsrechte aller geschützt und sichere Arbeitsbedingungen geschaffen werden (Unterziel 8.8).

Ziel 10: Weniger Ungleichheiten Ungleichheit in und zwischen den Ländern verringern. Alle Menschen sollen zur Selbstbestimmung befähigt werden; die soziale, wirtschaftliche und politische Inklusion soll gefördert werden (Unterziel 10.2). Chancengleichheit muss gewährleistet und Ungleichheit reduziert werden. Diskriminierende Gesetze, Politiken und Praktiken sollen abgeschafft werden (Unterziel 10.3).

Ziel 11: Nachhaltige Städte und Gemeinden Städte und Siedlungen inklusiver, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten. Die Stadtplanung und –gestaltung soll die Interessen aller berücksichtigen (Unterziel 11.3). Alle Menschen sollen Zugang zu angemessenem Wohnraum (Unterziel 11.1) sowie öffentlichen Räumen und Grünflächen haben (Unterziel 11.4). Der öffentliche Verkehr soll so gestaltet werden, dass er für alle gleichermaßen zugänglich ist (Unterziel 11.2).

Ziel 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen. Jegliche Form der Gewalt ist zu verringern (Unterziel 16.1) Informationen und Justiz sollen allen zugänglich gemacht werden (Unterziele 16.10 und 16.3). Entscheidungen auf allen Ebenen sollen bedarfsorientiert und inklusiv getroffen werden (Unterziel (16.7).

Zusammenhang SDGs und UN-BRK

Viele der in der Agenda 2030 angesprochenen inklusionspolitisch relevanten SDGs  entsprechen Zielsetzungen, die bereits in der UN-BRK formuliert sind. Beide Übereinkommen basieren auf den gleichen Grundsätzen und fordern die Reduktion von Ungleichheit und Diskriminierung – „leaving no one behind“. Ebenso wiederkehrende Elemente sind die Forderung nach inklusiver Bildung (Art. 24 UN-BRK), inklusiver Arbeit (Art. 27 UN-BRK) und Gesundheit und Wohlergehen (Art. 25 UN-BRK). Österreich hat sich zur Umsetzung beider Abkommen verpflichtet. Aus einem Bericht des Rechnungshofes 2018 geht jedoch hervor, dass die Umsetzung der SDGs nicht den Erwartungen entspricht. Besonders werde kritisiert, dass es weder eine einheitliche Strategie zur Umsetzung der SDGs noch konkrete Maßnahmen gebe, die explizit auf die SDGs Bezug nähmen. Im Indikatorenbericht der Statistik Austria vom November heißt es zudem, dass davon auszugehen ist, dass sich die Umsetzung vieler SDGs durch die Covid-19-Pandemie deutlich verzögere. Insbesondere seien die Ziele 3, 4, 8 und 10 betroffen. Globale Daten weisen dabei in eine ähnliche Richtung (vgl. Sustainable Development Report 2020).

Handlungsbedarf jetzt!

Entsprechend ist es insbesondere in Zeiten der Krise notwendig, die konsequente Umsetzung von Chancengleichheit und Selbstbestimmung zu fordern, da sich gerade jetzt die vorherrschende Ungleichheit nochmals zu manifestieren scheint. Es ist daher an der Zeit, verbindliche Maßnahmen zu formulieren und diese konsequent umzusetzen. Eine sich dafür anbietende Gelegenheit ist die derzeitige Neuformulierung des Nationalen Aktionsplans (NAP) Behinderung 2021-2030. Die Lebenshilfe Österreich hat dabei konkrete Vorschläge, wie dies praktisch aussehen kann:

  • Inklusive Bildung von der Frühförderung bis zur Erwachsenenbildung. Verpflichtende Bildungsangebote für alle. Behinderung darf kein Grund sein, Menschen von Bildung auszuschließen. Lernorte müssen so gestaltet werden, dass sie den Bedürfnissen aller entsprechen.
  • Offener, inklusiver Arbeitsmarkt und ein individuelles recht auf Teilhabe am Arbeitsleben für alle. Jeder Mensch soll einen Rechtsanspruch auf einen auf seine Fähigkeiten, Ressourcen und Bedarfe hin orientierten Arbeitsplatz haben. Menschen mit Behinderung müssen Zugang zu den gleichen Absicherungsmechanismen haben können wie Menschen ohne Behinderung.

Leave no one behind – das heißt Anerkennung gelebter Vielfalt. Wir erwarten daher, dass die Erarbeitung der NAP-Maßnahmen dem gerecht wird und die Umsetzung der UN-BRK sowie der Agenda 2030 als verbindlich verstanden wird. Inklusion ist eine Haltung und genau diese fordern wir jetzt und konsequent!

Quellen: