Am 13. 12. 2017 hat der Tiroler Landtag das Tiroler Teilhabegesetz (THG) mit Zustimmung aller Parteien verabschiedet. Es regelt die Unterstützung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben neu.
Die Lebenshilfe Tirol begrüßt das neue Teilhabe-Gesetz grundsätzlich und bewertet es als wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Einige ausgewählte Aspekte des Gesetzes hier im Überblick:
Grundsatz „Mobil vor stationär“
Im Gesetzestext lautet der Grundsatz „mobile Leistungen haben Vorrang vor stationären Leistungen“. Dies gibt Betroffenen Wahlfreiheit und fördert das Wohnen in den eigenen vier Wänden mit mobiler Unterstützung gegenüber dem Leben in stationären Einrichtungen. „Die Möglichkeit in selbstgewählten Wohnformen in eigenen Wohnungen zu leben, stärkt das Recht auf Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen“, stellt Willeit fest.
Rechtsanspruch auf Leistungen
Das Gesetz anerkennt einen grundsätzlichen Rechtsanspruch auf alle Leistungen, auch wenn es durch den privatrechtlichen Rahmen für mobile Dienste eine Schlechterstellung in diesem Bereich gegenüber anderen Angeboten gibt, „was eigentlich im Widerspruch zum Grundsatz ‚mobil vor stationär‘ steht“, merkt der Lebenshilfe-Tirol-Geschäftsführer kritisch an.
Persönliches Budget: Das Gesetz hält fest, dass Leistungen auch in Form eines persönlichen Budgets für Menschen mit Behinderungen gewährt werden können. Das bedeutet, es wird grundsätzlich denkbar, dass Betroffene anstelle der Sachleistung eine zweckgewidmete Direktzahlung erhalten. „Ein solches, persönliches Budget eröffnet Wahlmöglichkeiten und befähigt Menschen mit Behinderungen selbst zu bestimmen, welche Assistenz und Unterstützungen sie wie und von wem in Anspruch nehmen wollen“, betont Georg Willeit.
Nutzerinnen-Vertretung
Positiv ist zum ersten, dass das Gesetz unter Mitwirkung von Betroffenen erarbeitet wurde. Zum zweiten sichert die im Gesetz vorgesehene Nutzerinnenvertretung die zukünftige Einbindung von Menschen mit Behinderungen. „Mit der gesetzlichen Verankerung einer Interessensvertretung für Menschen mit Behinderungen nimmt das Land Tirol das in der UN-Konvention geforderte Recht auf umfassende Partizipation ernst“, stellt Georg Willeit anerkennend fest.
Persönliche Assistenz
Seit langem fordern Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen eine Ausweitung der „Persönlichen Assistenz“ zur Erledigung von Alltagstätigkeiten. Diese Unterstützung war bisher weitgehend Menschen mit körperlichen Behinderungen vorbehalten. Das Gesetz räumt nun auch Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen den Zugang zur „Persönlichen Assistenz“ grundsätzlich ein.
Tiroler Teilhabegesetz – Regierungsvorlage
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