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Lebenshilfe begrüßt die sofortige gesetzliche Reparatur der Kürzungen der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen

Von 31. August 2018 Keine Kommentare
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Lebenshilfe begrüßt die sofortige gesetzliche Reparatur der Kürzungen der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderungen

Von 31. August 2018 Keine Kommentare

Begründung für Kürzung der erhöhten Familienbeihilfe nicht zumutbar

Diesen Sommer wurde der Lebenshilfe Österreich bekannt, dass die erhöhte Familienbeihilfe bei einigen Familien nicht mehr ausbezahlt wurde – und das ganz ohne Vorwarnung vom Finanzministerium. Auslöser waren Entscheide des Verwaltungsgerichtshofes, die im Asylbereich anzusiedeln sind. Die Logik dieser Entscheide wurde in einfacher Analogie auf Menschen mit Behinderungen bzw. deren Familien umgelegt. Und das wurde dann umgesetzt – ohne dies öffentlich kundzutun.

Das ist laut Generalsekretär Brandstätter „ein Ausfluss einer allgemeinen politischen Klimaveränderung. Was zu Lasten von „AusländerInnen“ gemacht wird, wird in derselben Logik zu Lasten von sozial bedürftigen Menschen knallhart umgesetzt – ohne deren Lebensrealitäten genauer anzusehen.“

Die Familienbeihilfe wurde mit der Begründung einer Doppelfinanzierung nicht mehr ausbezahlt. Das bedeutet, wenn Menschen von der öffentlichen Hand unterstützt werden, haben sie keinen Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe.

Das sieht die Lebenshilfe äußert problematisch! Für die Angehörigen bleibt auch bei einer Versorgungssituation ihres – als nicht selbsterhaltungsfähig eingestuften – Kindes ein weiterhin erheblicher behinderungsbedingter Mehraufwand: Erwachsene Kinder verbringen Wochenenden daheim (weitaus häufiger als in einer Durchschnittsfamilie), ein Zimmer wird auf Dauer für sie bereitgestellt, es entstehen Fahrtkosten, Urlaubskosten, Kosten für Mitversicherung, Kosten für medizinische Behandlung und Medikamente die die Kassen häufig nicht übernehmen, Pflege- und Betreuungsaufwand und vieles mehr – und dies über viele Jahrzehnte.

Gemeinsam aktiv

Behindertenanwalt, Behindertenanwaltschaft und Lebenshilfe verfassten Briefe an die Familienministerin und den Finanzminister mit der dringenden Aufforderung, diese neue Vollzugspraxis einzustellen. Der Österreichische Behindertenrat wurde auf Anfrage der Lebenshilfe ebenfalls aktiv, ebenso weitere Organisationen.

Das vernetzte Engagement gegen diese neue Praxis zeigte Früchte als am 28. August die Familienministerin eine sofortige Reparatur dieser gesetzlichen Lage verkündete. Die ausgestellten Bescheide des Finanzamts werden nicht exekutiert und auch nicht eingemahnt.

Die Lebenshilfe begrüßt diese Entscheidung und fordert, dass die gewohnte Praxis mit der erhöhten Familienbeihilfe wieder hergestellt wird!

Gesetzesreparatur im Gange – Menschen mit Behinderungen müssen jedoch einbezogen werden!

Allerdings ist in der Neufassung des Gesetzes zu beachten, dass Menschen, die von Begleitorganisationen unterstützt  werden, nicht durch die Hintertür um die Beihilfe herumfallen, wenn nicht auf einfache Weise nachgewiesen werden kann, in welcher Höhe und in welchem Ausmaß die Unterstützung der Familie geschieht. Wichtig wird sein, dass Menschen mit Behinderungen in die Neuformulierung des Gesetzes einbezogen werden.

„In einem weiteren Schritt müssen wir grundsätzlich und langfristig darüber nachdenken, dass Menschen mit intellektuellen Behinderungen aus dem Status einer „ewigen Kindheit“ herauskommen und ganz neue Mechanismen der Existenzsicherung und der finanziellen Unterstützung entwickelt werden.“, so Brandstätter abschließend.

Hier geht’s zur Pressemitteilung: „Gesetzliche Reparatur_Familienbeihilfe

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