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Politik und Recht

OTS 2. Juli 2014: Adaptierungen Bundesbehindertengesetz großer Erfolg

Von 7. Juli 2014 Keine Kommentare
Politik und Recht

OTS 2. Juli 2014: Adaptierungen Bundesbehindertengesetz großer Erfolg

Wien (OTS) – Hocherfreut zeigt sich Lebenshilfe-Präsident Univ. Prof. Dr. Germain Weber über die heute im Sozialausschuss beschlossenen Maßnahmen für Menschen mit Beeinträchtigungen.

„Besonders das Weiterbestehen des Anspruches auf Waisenpension nach dem Scheitern eines Arbeitsversuches ist eine wichtiger Schritt zur Ermutigung von behinderten Menschen, auf dem ersten Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, betont Weber. Durch diese Regelung wird sichergestellt, dass für Menschen mit Beeinträchtigungen, die Anspruch auf Waisenpension haben, dieser auch nach Scheitern eines

Arbeitsversuches weiterbesteht. Dadurch fällt eine große Angst vor finanziellen Benachteiligungen weg. Wichtig ist auch, dass keine zusätzlichen Sachverständigengutachten nötig sind.

„Die Beseitigung der alten Rechtsunsicherheit ist ein großer Erfolg für alle an dieser Materie Beteiligten, sowohl der Abgeordneten als auch des Sozialministeriums und der Behindertenorganisationen“, meint Weber und hofft, dass in den nächsten Tagen im Familienausschuss ein gleich gelagerter Antrag zum Wiederaufleben der erhöhten Familienbeihilfe beschlossen wird.

Die Lebenshilfe begrüßt weitere Gesetzesänderungen: Menschen mit Lernschwierigkeiten erhalten künftig einen fixen Platz im Bundesbehindertenbeirat, ebenso die Vorsitzende des Monitoring-Ausschusses. Dass auch die Bestellung des Bundesbehindertenanwaltes künftig auf Basis eines öffentlichen Hearings geschehen solle, ist laut Lebenshilfe eine sinnvolle Regelung. „Dieses Maßnahmenpaket des Nationalrates ist ein wichtiger Schritt in Richtung Teilhabe behinderter Menschen in politischen Prozessen“, meint Weber abschließend.

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Rückfragehinweis:

Lebenshilfe Österreich

Mag. Albert Brandstätter

Tel.: 01/812 26 42 – 74 oder 0664/81 64 801

mailto:[email protected]

www.lebenshilfe.at

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