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Presseaussendung zum 5. Mai: Inklusion in Gemeinden ist der Schlüssel zur Selbstbestimmung

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Presseaussendung zum 5. Mai: Inklusion in Gemeinden ist der Schlüssel zur Selbstbestimmung

Der 5. Mai ist der europäische Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.

(Wien, 03.05.2023) Zum diesjährigen Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen – auch Tag der Inklusion genannt – haben Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe Gemeinden besucht, um ihre Forderungen nach einem selbstbestimmten Leben zu bekräftigen.

Menschen mit Behinderungen gehören mitten in die Gemeinschaft. Die eigenen vier Wände sind Grundvoraussetzung für ein selbstbestimmtes und gelungenes Leben.
Um ihrer Forderung nach selbstbestimmtem Wohnen und somit selbstbestimmtem Leben Nachdruck zu verleihen, starteten Selbstvertreter*innen bereits im letzten Jahr rund um den 5. Mai zahlreiche Aktionen in ganz Österreich. Sie besuchten Gemeinden und deren Bürgermeister*innen und übergaben den Leitfaden „Inklusion in Gemeinden“. Damit wollten die Selbstvertreter*innen Gemeindepolitiker*innen zur Erstellung eines Aktionsplans für die Gemeinden ermutigen, um nachhaltige, barrierefreie Wohn- und Lebensräume zu gestalten und eine Wahlmöglichkeit für Menschen mit Behinderungen zu schaffen.
„Wir freuen uns, dass wir im Vorjahr bereits einige Bürgermeister*innen gewinnen und sie dabei unterstützen konnten, ihre eigenen Aktionspläne zu erstellen und in ihrer Gemeinde umzusetzen. Durch die Gestaltung nachhaltiger und barrierefreier Wohnungen, tragen Gemeindepolitiker*innen maßgeblich zu mehr Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen bei.“ sagt Hanna Kamrat, Selbstvertreterin und Vizepräsidentin der Lebenshilfe Österreich. „Es gibt aber noch viel zu tun, bis wir unser Ziel, Menschen mit Behinderungen die volle Teilhabe zu ermöglichen, erreicht haben. Wir brauchen barrierefreie Wohnungen, persönliche Assistenz und Gehalt statt Taschengeld für unsere Arbeit, um selbstbestimmt leben zu können.“

Tag der Inklusion 2023: weitere Bundesländer-Aktionen für ein selbstbestimmtes Leben in Gemeinden

Um Inklusion in Gemeinden weiter voranzutreiben, setzen Selbstvertreter*innen die Gemeindebesuche auch in diesem Jahr fort. Sie planen weitere Aktionen und treffen Gemeindepolitiker*innen von neuen und bereits im Vorjahr besuchten Gemeinden in Kärnten, Salzburg, Vorarlberg und der Steiermark. Gemeinsam werden die bisher umgesetzten Maßnahmen evaluiert. Die Selbstvertreter*innen erneuern ihr Angebot, bei weiterem Unterstützungs- und Beratungsbedarf zur Verfügung zu stehen, um ihr Ziel – selbstbestimmtes Leben – zu erreichen.
Selbstvertreter*innen übergeben Bürgermeister*innen von ca. 20 Gemeinden in der Region Südoststeiermark den Inklusions-Leitfaden sowie eine symbolische Inklusions-Ortstafel. In Niederösterreich sind Gemeindepolitiker*innen aus dem Bezirk Amstetten zu einem Pressefrühstück mit Vertreter*innen der Lebenshilfe eingeladen.
„Österreich hat sich vor 15 Jahren mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen ein selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Dennoch gibt es bis heute in vielen österreichischen Gemeinden keine entsprechenden Angebote, um Menschen mit Behinderungen auch tatsächlich Wahlmöglichkeiten und ein barrierefreies Umfeld zu bieten.“ sagt Markus Neuherz, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich. „Selbstbestimmt Wohnen und Leben heißt auch, dass Menschen frei entscheiden können, ob sie alleine wohnen, mit wem gemeinsam oder wo sie wohnen möchten. Dafür fehlen aber nach wie vor entsprechende Angebote. Deshalb setzen wir uns weiter dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen eine Wahlmöglichkeit haben. Welchen Beitrag Gemeinden dazu leisten können, zeigen wir in unserem Leitfaden ‚Inklusion in Gemeinden‘. Es ist Zeit, Taten zu setzen. Wir unterstützen mit unserem Leitfaden gerne dabei, zu zeigen, was zu tun ist.“ so Markus Neuherz abschließend.

Über die UN-Behindertenrechtskonvention

Das Recht auf ein „Selbstbestimmtes Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ ist im Artikel 19 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fest verankert. Österreich hat sich vor 15 Jahren, im Oktober 2008, dazu verpflichtet, die Inhalte der Konvention umzusetzen. Die UN-BRK beschreibt, welche Anpassungen notwendig sind, damit Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht kommen und umfasst alle Lebensbereiche wie bspw. Bildung, Arbeit und Wohnen.

Überblick über die österreichweiten Aktionen in Gemeinden: https://www.lebenshilfe.at/aktionen-in-gemeinden/

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