Gesetzesentwurf verschlechtert Lebensgrundlage von Menschen mit Behinderungen
“Österreich hat sich mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (UNBRK) dazu verpflichtet Menschen mit Behinderungen ein menschenwürdiges und der Umgebung gleich gestelltes Leben zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen brauchen eine Lebensgrundlage für ein selbstbestimmtes Leben und gesellschaftlicher Teilhabe. Eine bundesweit einheitliche Sozialhilfe sollte diese Rechte widerspiegeln – der derzeitige Gesetzesentwurf ist davon weit entfernt”, erklärte Lebenshilfe-Generalsekretär Albert Brandstätter anlässlich der heutigen Pressekonferenz der Armutskonferenz.
Die Lebenshilfe sieht den Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes als nicht geeignet, um Menschen mit Behinderungen die in der UN-BRK zugesicherte gesellschaftliche Teilhabe und selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten. Besonders gilt dies für die Gruppe der Menschen mit intellektuellen Behinderungen, die in der Regel als erwerbsunfähig eingestuft werden.
Was das neue Gesetz mit sich bringen würde, kannst du hier nachlesen: