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Gesundheit und AlterInklusion

Erster Teilerfolg unserer GuKG-Initiative

Von 7. Juli 2016 Keine Kommentare
Gesundheit und AlterInklusion

Erster Teilerfolg unserer GuKG-Initiative

GuKG-Initiative

Erster Schritt gelungen, weitere sind nötig!

Zusammen mit anderen Behindertenorganisationen haben wir eine Initiative ins Leben gerufen, um die Basisversorgung von Menschen mit Beeinträchtigungen rechtlich abzusichern. Eine Klärung erfolgt bis Ende des Jahres.
Bitte helfen Sie weiter mit, die rechtliche Grundlage für pflegerische Tätigkeiten im Alltag von Menschen mit Beeinträchtigungen zu verbessern, indem Sie auf die Inititative aufmerksam machen!

Jahrzehntelange verantwortungsvolle Praxis im Behindertenbereich muss endlich legalisiert werden!

Der erste Schritt in der GuKG-Initiative ist uns gelungen, nun müssen wir bis zur endgültigen Klärung weiter Bewusstsein schaffen:

Am 7.7. wurde die Novelle im Parlament beschlossen!
Im Ärztegesetz wurde vom Parlament eine entscheidende Änderung zur Übertragung medizinischer Tätigkeiten beschlossen. Die Klärung der Übertragung pflegerischer Tätigkeiten an MitarbeiterInnen der Behindertenhilfe im Gesunden- und Krankenpflegegesetz (GuKG) soll nun bis Ende 2016 verhandelt werden.

Das GuKG mit den Änderungen im Ärztegesetz und einer Ausschussfeststellung, die im Sinne der Behindertenhilfsorganisationen (Assista, Caritas, Diakonie, Habit, Jugend am Werk, Lebenshilfe, Sozialwirtschaft Österreich, Volkshilfe) formuliert wurde,  ist im Gesundheitsausschuss beschlossen worden.

Das ist ein wichtiger Schritt vorwärts:
Erstens ist damit die Änderung im Ärztegesetz durch.
Zweitens wurde eine Ausschussfeststellung verabschiedet, die ganz bedeutsam ist.

Eine Ausschussfeststellung ist eine Selbstbindung des Ausschusses mit sehr hohem Verpflichtungsgrad. Wichtig: Die Gespräche sollen bis Ende 2016 geführt werden, also äußerst zügig.

Der Gesundheitsausschuss geht davon aus, dass das Bundesministerium für Gesundheit unter Einbeziehung der Behindertenverbände und Trägerorganisationen der Behinderteneinrichtungen bis Ende 2016 Klarstellungen zur Fragestellung der Durchführung pflegerischer Tätigkeiten im Behindertenbereich treffen wird, insbesondere hinsichtlich Unterstützung bei bzw. Übernahme von Tätigkeiten der Basisversorgung bei mehrfach bzw. kognitiv behinderten Personen.

Damit wir bis Ende 2016 eine Klarstellung zur Durchführung pflegerischer Tätigkeiten im Behindertenbereich erreichen, wollen wir über den Sommer weiterhin Bewusstseinsbildung betreiben. Unsere Aktion mit der elektronischen Postkarte ist sehr weit beachtet worden – einige Abgeordnete haben direkt oder über Facebook reagiert. Vielen Dank für eure Mithilfe!

Nun geht es daran, den nächsten Schritt zu tun – bitte machen Sie auf die Initiative aufmerksam, um die rechtliche Grundlage für pflegerische Tätigkeiten von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sichern!

Erzählen Sie über den Sommer auf Ihrer Homepage, auf Facebook, in der eigenen Zeitung oder über Ihren Newsletter davon, dass Menschen mit Beeinträchtigungen das Recht haben zu leben wie andere auch und verwenden Sie dazu gerne die digitale Postkarte oben. Auch zum Ausdrucken und Verteilen auf Veranstaltungen und an interessierte Personen: Postkarte_GuKG-Initiative_Teilerfolg_Druck

#rausausdemgraubereich
#legalizepflege

Mit herzlichen Grüßen und bestem Dank für die Unterstützung der Rechte von Menschen mit Beeinträchtigungen,

das Team der Lebenshilfe Österreich im Namen aller unterzeichnenden Organisationen

Logos Behindertenorgas_GuKG-Initiative_in einer Reihe

 

 

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