Assistierende Technologien

Assistierende Technologien umfassen alle technischen Hilfsmittel, die zu einer Aufrechterhaltung und/oder Verbesserung der funktionalen Ressourcen eines Menschen führen und dabei helfen, bestehende Funktionseinschränkungen auszugleichen. Der Mensch steht im Zentrum der Aufmerksamkeit, nicht die Technologie. Diese ist immer nur als Mittel zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe der Person zu verstehen.

Relevanz „Assistierender Technologien“

Die Lebenshilfe Österreich spricht sich für den innovativen Einsatz „Assistierender Technologien“ aus. Es braucht geeignete gesellschaftspolitische Rahmenbedingungen, die dem Ermächtigungsansatz folgend zu einem mehr an Selbstbestimmung und einer individuellen Unterstützung bei der alltäglichen Lebensführung bieten.

Menschen mit intellektuellen Behinderungen profitieren vom Einsatz „Assistierender Technologien“ durch eine erhöhte Teilhabe und Partizipation am gesellschaftlichen Leben, wie etwa durch Inklusion in sozialen Netzwerken/Medien sowie einer verbesserten Mobilität. Eine erhöhte Lebensqualität und mehr Wohlbefinden sind die Folge.

Artikel 2 und Artikel 4 der UN-BRK besagen, dass Hilfsmittel, die auf die Individualität der Unterstützungsbedürfnisse von Menschen mit Behinderungen eingehen, zusätzlich zu Produkten im universellen Design (design for all) angeboten und entwickelt werden müssen. Das schließt „Assistierende Technologien“ inklusive Informations- und Kommunikationstechnologien mit ein.

Anwendungsfelder

Assistierende Technologien sind vielseitig einsetzbar und finden in nahezu allen Feldern des alltäglichen Lebens Anwendung.
Generell ist zu unterscheiden zwischen „Assistierenden Technologien“, die den betroffenen Menschen unmittelbar und persönlich dienen und Technologien, die die Betreuung erleichtern. Unser Fokus liegt dabei auf „Assistierenden Technologien“, die der Person unmittelbar dienen und so zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe beitragen.

Artikel 9 der UN-BRK besagt, dass ein barrierefreier Zugang zu Informationen und neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zu gewährleisten ist. Das schließt „Assistierende Technologien“ zur Unterstützung der Kommunikationsfähigkeit mit ein.

Nutzen und Bedenken

Der Einsatz von „Assistierenden Technologien“ hat viele Vorteile. Grob unterteilen lassen sich die Vorteile in persönlichen Nutzen, der sich auf die Person mit Behinderung selbst bezieht und organisationalen Nutzen, der sich eher auf die Arbeits- und Lebensumgebung der Person mit Behinderung bezieht.

Hinsichtlich des Einsatzes von „Assistierenden Technologien“ gibt es aber auch Bedenken über potenzielle Risiken, die Berücksichtigung finden sollten. Diese umfassen:

  • Ersatz empathischer Mitmenschlichkeit durch unpersönliche Technik
  • Fokus auf Technologien, die die Betreuung erleichtern anstelle von Technologien, die den Menschen mit Behinderungen unmittelbar behilflich sein können
  • Fokus auf einzusetzender Technik anstelle der zugrundeliegenden menschlichen Bedürfnisse
  • Abzug finanzieller Ressourcen / Personalabbau
  • Gefahr der permanenten Überwachung
  • Spannungsfeld „Freiheit vs. Sicherheit“

Den Bedenken sollte durch präventive Regelungen und Informationsaufbereitung begegnet werden.

Artikel 3 der UN-BRK bezieht sich auf Autonomie, Selbstbestimmung und das Recht, eigene Entscheidungen zu treffen. Dazu gehört auch, sich für oder gegen den Gebrauch von „Assistierenden Technologien“ zu entscheiden.

Situation in Österreich

Die Lebenshilfe Österreich regt an, einen Rechtsanspruch auf die Versorgung mit „Assistierenden Technologien“ einzuräumen und eine Vielzahl bürokratischer Hürden, die dem einfachen Gebrauch von „Assistierenden Technologien“ im Wege stehen, abzubauen.

Der Schattenbericht des Monitoringausschusses vom November 2020 benennt einen klaren Mangel an politischen Bemühungen, neue Informations- und Kommunikationstechnologien, einschließlich des Internets, für Menschen mit Behinderung zugänglich zu machen. Es bedarf konkreter, verbindlicher Pläne zur Bereitstellung von Informationen in leichter Sprache und Österreichischer Gebärdensprache.

Die Ausbildung von Fachkräften berücksichtigt „Assistierende Technologien“ noch nicht ausreichend. Das resultiert in einem Mangel an im Umgang mit „Assistierenden Technologien“ geschultem Personal. Zudem herrscht ein Mangel an strukturierter Begleitung und Anleitung von Personen mit Bedarf an „Assistierenden Technologien“, um eine bestmögliche Unterstützung im Erlernen des Umgangs mit „Assistierenden Technologien“ zu ermöglichen.

Mehr dazu sowie konkrete Handlungsempfehlungen findest du in unserem Dialogpapier.

Dialogpapiere

Der gemeinsame Dialog führt uns zum Ziel!

Unsere Forderungen haben wir in Dialogpapieren festgehalten.
Unser Ziel ist, nach innen mit Angehörigen, Dienstleistern und Selbstvertreter*innen und nach außen mit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen einen Dialog aufzubauen, eine klare Botschaft zu vermitteln und voneinander zu lernen. Menschen mit Behinderungen sind ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft. Wir alle sind verschieden – wir alle profitieren davon!

Dialogpapier "Assistierende Technologien"
Dialogpapier "Assistierende Technologien" in Leicht Lesen