Wir stehen im laufenden Dialog mit der Regierung und verhandeln unsere Forderungen an Politik und Gesellschaft – für ein inklusives Miteinander.
Wir leisten aktive Öffentlichkeitsarbeit und Bewusstseinsbildung und unterstützen eine an der Lebenswelt von Menschen mit Behinderungen ausgerichtete Forschung und Entwicklung.
Wir gestalten Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb der Lebenshilfe und fördern den Ausbau unabhängiger Selbstvertretungen: Menschen mit Behinderungen vertreten ihre Interessen selbst.
Wir setzen uns dafür ein, dass bei Gesetzesentwürfen SelbstvertreterInnen ein Mitspracherecht haben und an der Gestaltung der Gesellschaft aktiv mitwirken.
Die Lebenshilfe steht dafür, dass die Gesellschaft Menschen mit Behinderungen als selbstverständliche und gleichberechtigte Akteure anerkennt und entsprechende Brücken baut.
Die Lebenshilfe ist die älteste österreichische Organisation, die die Interessen von Menschen mit Behinderungen auf regionaler, bundesweiter und internationaler Ebene vertritt. Wir zeigen neue Handlungsfelder auf und vermitteln Lösungsansätze, die die Menschen mit Behinderungen mit ihren Stärken und Ressourcen in den Mittelpunkt stellen und Teilhabe ermöglichen.
Wir sind vernetzt mit Selbstvertretungsorganisationen und Interessensgruppen, die ähnliche Ziele verfolgen.
Unsere Themen
Wahlmöglichkeiten, Selbstbestimmung und Teilhabe…
- in einem inklusiven Bildungssystem
- an einem regulären Arbeitsplatz
- in passenden Wohnangeboten in der Wohnform, für die sich Menschen selbstbestimmt entscheiden
- an inklusiven Freizeitgestaltungen
- mit personenzentrierten Organisationsformen oder persönlicher Assistenz
- mit engagierten UnterstützerInnern.
Unsere Forderungen
Unsere Forderungen haben wir in Dialogpapieren festgehalten.
Unser Ziel ist es Dialog aufzubauen. Eine klare Botschaft zu vermitteln und voneinander zu lernen.
Nach innen zwischen SelbstvertreterInnen, Angehörigen und DienstleisterInnen.
Nach außen mit möglichst vielen verschiedenen Menschen.
Menschen mit Behinderungen sind ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft.
Wir alle sind verschieden – wir alle profitieren davon!
UN-Behindertenrechtskonvention
Bei unserer Arbeit stützen wir uns auf die UN-Behindertenrechtskonvention.
In Österreich ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit 26. Oktober 2008 in Kraft. Österreich hat sich dazu verpflichtet, die Inhalte der UN-Konvention umzusetzen und die österreichischen Bundes- und Landesgesetze in Einklang mit der UN-Konvention zu bringen.
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist das erste internationale Völkerrechtsdokument, das genau vorschreibt, wie alle Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt leben können.
Sie beschreibt, welche Anpassungen im Recht und in der Praxis notwendig sind, damit Menschen mit Behinderungen zu ihrem Recht kommen.
Es gibt nichts, was die UN-Konvention nicht regelt. Sie umfasst alle Lebensbereiche, wie zum Beispiel Bildung, Arbeit oder Freizeit. Und sie regelt alle Grundrechte.
Seit 2008 sichert eine UN-Konvention die Menschenrechte für Menschen mit Behinderungen in Österreich.
Monitoring-Ausschuss
Es gibt ein unabhängiges Kontrollorgan, das die Einhaltung der UN-Konvention überprüft. Dieses nennt sich Monitoring-Ausschuss.
Wenn Sie sich in einem Menschenrecht verletzt fühlen, können Sie sich direkt an den Monitoring-Ausschuss wenden und Beschwerde einlegen. Dazu schicken Sie einfach eine Email mit der Beschreibung des Vorfalls an buero.monitoringausschuss@bmask.gv.at.
„Menschen mit Behinderungenen sollen ein selbstbestimmtes Leben in Würde führen können und es soll ihnen die volle gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden.“
Nationaler Aktionsplan Behinderung 2020
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