- Der Selbstvertretungs-Beirat ist ein Gremium, das sich aus Menschen mit intellektuellen Behinderungen zusammensetzt, die von der Lebenshilfe unterstützt werden.
- Der Angehörigen-Beirat setzt sich aus den Angehörigen jener Menschen mit Behinderungen zusammen, die von der Lebenshilfe unterstützt werden.
- Der Geschäftsführungs-Beirat besteht aus den Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern der Lebenshilfe.
Zentrales Prinzip der Lebenshilfe ist der Trialog. Der Austausch zwischen Menschen mit intellektuellen Behinderungen, Angehörigen und Führungskräften ist Grundlage für die Themen und Anliegen der Lebenshilfe.
In jedem Beirat der Lebenshilfe (Selbstvertretung, Angehörige und Geschäftsführung) sind 2 Personen aus jedem Bundesland vertreten, in denen die Lebenshilfe Menschen mit Behinderungen unterstützt. (Die Lebenshilfe ist in allen österreichischen Bundesländer mit Ausnahme von Burgenland vertreten.)
Diskussionen über wichtige Themen finden sowohl innerhalb der Beiräte statt, wie ebenso in gemeinsamen Sitzungen aller Beiräte.