

Inklusion in Gemeinden
Der Schlüssel zur Selbstbestimmung
Menschen mit Behinderungen gehören mitten hinein in die Gemeinschaft – von Anfang an. Kinder mit und ohne Behinderungen besuchen die gleichen Kindergärten und Schulen in ihrer Nachbarschaft. Ausbildung und Beruf findet gemeinsam in inklusiven Betrieben statt. In der Freizeit haben alle die Möglichkeit, in Sportvereinen, Theater- oder Musikgruppen nach ihrer Wahl mitmachen zu können. Das ist Inklusion, Ziel der UN-Behindertenrechtskonvention (kurz UN-BRK) und der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030.
Leitfaden „Inklusion in Gemeinden“
Mit dem Leitfaden „Inklusion in Gemeinden“ möchten wir die Verantwortlichen vor Ort unterstützen, eigene Aktionspläne zu erarbeiten. Ziel ist, die UN-Behindertenrechtskonvention und damit die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Als nachhaltige und inklusive Gemeinde tragen Sie zur Ressourceneffizienz und Abschwächung des Klimawandels bei.
Aktionen in ganz Österreich
Die Selbstvertreter*innen der Lebenshilfe starten rund um den 5. Mai 2022 Aktionen in ihren Gemeinden, um Bewusstsein zu schaffen.
Selbstvertreter*innen werden Bürgermeister*innen diverser Gemeinden den Leitfaden „Inklusion in Gemeinden“ überreichen und zur Erstellung eines Aktionsplanes ermutigen.
Bürgermeister*innen können maßgeblich zur Lebensqualität beitragen, indem sie nachhaltige, barrierefreie Wohn- und Lebensräume gestalten.
Ein Aktionsplan, wie im Leitfaden aufgezeigt, kann dazu beitragen, gemeinsam mit Bürger*innen ein gutes Leben für Alle und volle Teilhaberechte zu verwirklichen.
Als Zeichen gelebter Inklusion wird an einem öffentlichen Ort der Gemeinden ein Inklusionbaum gepflanzt. Der Baum wird mit wetterfesten Tafeln versehen. Auf den Tafeln sind Botschaften der Selbstvertreter*innen ersichtlich.
Selbstbestimmt Wohnen bedeutet, sich Wohnort und Wohnform selbst auszusuchen (Wohnhaus, betreutes Wohnen, Elternhaus, eigene Wohnung) und zu entscheiden, ob man alleine oder mit wem man gemeinsam wohnen möchte (zum Beispiel mit Partner*in oder Mitbewohner*innen).
Selbstbestimmtes Wohnen als Angebot der Lebenshilfe heißt
- Wahlmöglichkeit: ein Wohnsetting, das am privaten Wohnen ausgerichtet ist
- Sozialraumorientierung: im Verbund mit tragfähigen sozialen Beziehungen
- Unterstützung: mit individuell notwendigen Assistenzleistungen
- Barrierefreiheit: mit barrierefreier Infrastruktur im Umfeld
Wohnen ist ein Menschenrecht
Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert in Artikel 19 „Selbstbestimmt Leben und Inklusion in die Gemeinschaft“ das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben.
De-Institutionalisierung: Von großen Einrichtungen zum Wohnen inmitten der Gemeinde
Die Übergangsprozesse vom Wohnen in großen Wohnverbünden, hin zu kleinen Wohneinheiten inmitten der Gemeinde, sind für Menschen mit Behinderungen sehr sorgfältig zu gestalten. In allen Phasen sind NutzerInnen und Angehörige, Behörden, Sozialplanungsabteilungen, Gemeinden und BegleiterInnen aktiv einzubeziehen. Die öffentliche Finanzierung muss selbstbestimmtes Wohnen in der Gemeinde ermöglichen.
Dialogpapiere
Der gemeinsame Dialog führt uns zum Ziel!
Unsere Forderungen haben wir in Dialogpapieren festgehalten.
Unser Ziel ist es, nach innen mit Angehörigen, Dienstleistern und SelbstvertreterInnen und nach außen mit möglichst vielen Bevölkerungsgruppen einen Dialog aufzubauen, eine klare Botschaft zu vermitteln und voneinander zu lernen. Menschen mit Behinderungen sind ein gleichberechtigter Teil unserer Gesellschaft. Wir alle sind verschieden – wir alle profitieren davon!