2019 wurde das Sozialhilfe-Grundsatzgesetz beschlossen. Nach und nach legen nun die Bundesländer ihre jeweiligen Ausführungsgesetze vor. Pflege und Betreuung zuhause wird sich bei vielen nicht mehr ausgehen!
Die negativen Konsequenzen der neuen Gesetze treffen armutsbetroffene Menschen mit Behinderungen und ihre Familien mit voller Wucht!
Nach Erlass des Sozialhilfe-Grundsatzgesetz 2019, werten nun einige Bundesländer in den jeweiligen Ausführungsgesetzen das Pflegegeld von Betroffenen als Einkommen der pflegenden Angehörigen. Damit reduziert sich das Haushaltseinkommen von Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen dramatisch, eine Armutsfalle wird eröffnet. Die Lebenshilfe Österreich appelliert an die Länder das Pflegegeld von Betroffenen nicht als Einkommen der pflegenden Angehörigen zu werten und für eine rasche Korrektur zu sorgen.
Hier ein ausführender Artikel des Vertretungsnetzes: https://vertretungsnetz.at/aktuell/pflegegeld-nicht-als-einkommen-rechnen